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BGH, 03.11.1975 - II ZR 87/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Erlöschen eines Entnahmerechts - Anforderungen an die Feststellung eines Jahresabschlusses - Umfang der Haftung eines persönlich haftenden Gesellschafters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Feststellung, Gewinnentnahmen, Jahresabschluss
Papierfundstellen
- MDR 1976, 123
- DB 1976, 42
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.07.1965 - II ZR 118/63
Sittenwidrigkeit der Übertragung von Gesellschafterrechten
Auszug aus BGH, 03.11.1975 - II ZR 87/74
Hierbei handelt es sich jedoch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht (SenUrt. BGHZ 44, 158, 160), aus welcher der von der Geschäftsführung ausgeschlossene Gesellschafter nicht das Recht ableiten kann, an der Bilanzaufstellung selbst mitzuwirken. - BGH, 28.04.1975 - II ZR 16/73
Zustimmung zur Ausschließungsklage
Auszug aus BGH, 03.11.1975 - II ZR 87/74
Damit käme eine Anwendung der Grundsätze in Betracht, wonach eine Rechtspflicht, der von einem Gesellschafter gewünschten Änderung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen, im allgemeinen nicht besteht, in besonders gelagerten Ausnahmefällen sich aber aus der gesellschaftlichen Treuepflicht etwas anderes ergeben kann (BGHZ 64, 253, 257 m.w.N.). - BGH, 24.01.1972 - II ZR 3/69
Zustimmung zur Belastung eines Grundstücks - Bewilligung und Beantragung der …
Auszug aus BGH, 03.11.1975 - II ZR 87/74
Ein Fall, in dem es einer besonderen Zustimmungsklage nicht bedarf und über die Zustimmungspflicht als Vortrage entschieden werden kann (vgl. hierzu SenUrt. v. 24. Januar 1972 - II ZR 3/69, LM BGB § 709 Nr. 7), liegt schon deshalb nicht vor, weil die unter Umständen zur Zustimmung verpflichteten Mitgesellschafter am Rechtsstreit nicht beteiligt sind und eine Berufung auf die förmliche Verschiedenheit zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern hier nicht gegen Treu und Glauben verstößt (…vgl. SenUrt. v. 12. Oktober 1959 - II ZR 237/57, LM BGB § 709 Nr. 2/3). - BGH, 12.10.1959 - II ZR 237/57
Kündigung eines Lizenzvertrags aus wichtigem Grund - Nichtabführung von …
Auszug aus BGH, 03.11.1975 - II ZR 87/74
Ein Fall, in dem es einer besonderen Zustimmungsklage nicht bedarf und über die Zustimmungspflicht als Vortrage entschieden werden kann (…vgl. hierzu SenUrt. v. 24. Januar 1972 - II ZR 3/69, LM BGB § 709 Nr. 7), liegt schon deshalb nicht vor, weil die unter Umständen zur Zustimmung verpflichteten Mitgesellschafter am Rechtsstreit nicht beteiligt sind und eine Berufung auf die förmliche Verschiedenheit zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern hier nicht gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. SenUrt. v. 12. Oktober 1959 - II ZR 237/57, LM BGB § 709 Nr. 2/3). - RG, 23.10.1925 - II 315/24
1. Inwieweit können bei Aktiengesellschaften Einnahmen aus der Beteiligung an …
Auszug aus BGH, 03.11.1975 - II ZR 87/74
Ebensowenig kann daraus der Schluß gezogen werden, daß von der Unterzeichnung der Bilanz durch alle persönlich haftenden Gesellschafter der Rechtsbestand der Bilanz schlechthin abhängig wäre (vgl. RGZ 112, 19, 25).
- BGH, 29.03.1996 - II ZR 263/94
Aufstellung der Jahresbilanz in einer KG; Abgrenzung der Verantwortlichkeit der …
§ 245 Satz 2 HGB betrifft allein die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Unterzeichnung der Bilanz (vgl. dazu BGH, Urt. v. 3. November 1975 - II ZR 87/74, BB 1975, 1605, 1606 im Anschluß an BGHZ 44, 158, 160;… Ulmer in FS Hefermehl aaO., S. 212).